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Drohnspace.atWerte Mitglieder!

Wir haben es geschafft! Der Bescheid nach Artikel 16 der EU-VO 2019/947 (vulgo Drohnenverordung) für unbemannte Luftfahrzeuge (UA) wurde für den MBY ausgestellt.

Wir dürfen weiterhin bis 500m Flughöhe fliegen, allerdings mit geänderten Auflagen. Sämtliche Piloten müssen über die neuen Richtlinien nachweislich informiert werden und mit ihrer Unterschrift die Unterweisung bestätigen. Solltest du noch nicht unterwiesen sein, melde dich bitte beim Obmann - ohne Nachweislicher Unterweisung besteht Flugverbot am Flugplatz!

01. Oktober 2021

Weiters ist es unumgänglich, dass jeder Pilot ab sofort registriert und versichert ist und den Kenntnisnachweis vorlegen muss. Die relevanten Unterlagen/Richtlinien zum Bescheid könnt ihr hier downloaden (MFBO). Diese Unterlagen MÜSSEN auf unserem Flugplatz mitgeführt und die Richtlinien eingehalten werden. Das Flugtagebuch ist zwingend zu führen und wird am Ende jedes Jahres (Jahreshauptversammlung) eingesammelt.

ACHTUNG: OHNE UNTERWEISUNG BZW. UNTERSCHRIFT IST DAS FLIEGEN LAUT AUSTROCONTROL UNTERSAGT!

Der Vorstand

EU-VO 2019 / 947 in Kraft

Dronespace.atMit 31.12.2020 trat die Durchführungsverordnung EU-VO 2019/947 (vulgo Drohnenverordung) für unbemannte Luftfahrzeuge (UA) in Kraft.

Damit werden auch die nationalen gesetzlichen Regelungen zu dieser Verordnung für den Modellflug verbindlich.

Zuständig für die Registrierung und den Kompetenznachweis ist die Austro Control GmbH. Fragen sind deshalb ausschließlich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu richten. Telefonisch wäre das unter +43 (0)51703 7111. Nur aktive Piloten müssen sich registrieren und benötigen einen Kompetenznachweis; d.h. unterstützende Mitglieder oder Mitglieder, die den Flugsport nicht mehr ausüben, sind von der Registrierungspflicht und vom Kompetenznachweis ausgenommen.

Weiterlesen: EU-VO 2019 / 947 in Kraft

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