MBY Vereinsordnung

MBY LOGO blau 280px
Die MFBO (Modellflugplatzbetriebsordnung) ist zwingend einzuhalten und die aktuell gültigen Dokumente sind am Flugplatz mitzuführen!
Dieses sind: die MFBO sowie die Erstflug Checkliste des MBY der Flugmodelle, die betrieben werden. Ebenso ist das Flugbuch (online oder per Liste) zu führen!

Vereinsordnung

1. MITGLIEDSBEITRAG

1.1 ordentliche Mitglieder

Der Mitgliedsbeitrag für Erwachsene beträgt € 25,- im Jahr.

Für Flieger addiert sich dazu der Instandhaltungsbeitrag von € 55,- / Jahr

Bei Neuzugang nach dem 1. August des laufenden Jahres reduzieren sich oben angeführte Beträge um die Hälfte.

Lehrlinge, Zivil- oder Präsenzdiener sowie Studenten (Ausweis) über 18 erhalten eine Ermäßigung von 50%.

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beträgt der Jahresbeitrag incl. Flugplatzbenützung € 20,-

Jedes Neumitglied bezahlt außerdem eine Beitrittsgebühr von € 40.-

Selbiges gilt bei Wiedereintritt bereits ausgeschiedener Mitglieder.

Mitgliedsbeiträge

  • werden vom Kassier bei der Jahreshauptversammlung eingehoben,
  • sind bei Abwesenheit spätestens innerhalb eines Monats zu entrichten oder auf das Vereinskonto AT84 3202 5000 0033 2320 zu überweisen.

1.2 unterstützende Mitglieder

Sind ohne Stimmrecht, die Höhe des gespendeten Beitrages ist variabel und obliegt den Möglichkeiten des Spenders.

Unterstützende Mitglieder werden in geeigneter Form von Vereinsaktivitäten in Kenntnis gesetzt und sind herzlich dazu eingeladen.

2. PFLICHTEN DER ORDENTLICHEN MITGLIEDER

2.1 Instandhaltung des Fluggeländes

Jedes ordentliche Mitglied verpflichtet sich grundsätzlich an der Instandhaltung des Vereinsgeländes mitzuwirken, damit ein reibungsloser Flugbetrieb aufrechterhalten werden kann.

2.2 Unterstützen vereinsinterner Aktivitäten

Jedes Mitglied wird im Interesse des Vereins ersucht - nach Möglichkeit - bei der Durchführung von Vereinsaktivitäten mitzuhelfen.

 

3. MITGLIEDERSTATUS

Der Status der Mitgliedschaft definiert sich nach dem Lebensalter,

M für Volljährige Mitglieder ab dem vollendeten 18 LJ

K für minderjährig bis zum vollendeten 18 LJ
(Minderjährige Mitglieder sind ab dem 16. LJ bei Vereinsversammlungen stimmberechtigt)

E für 50% Ermäßigung (Ausbildung, Präsenz- oder Zivildienst, Studium)

sowie durch Art der Aktivität im Verein wie:

F für Flieger (Benützung des Fluggeländes)

U für Unterstützendes Mitglied

4. LAUTSTÄRKE

Es liegt in unserem eigenen Interesse, die Lärmbelastung der Umwelt so gering wie möglich zu halten. Wir sind deshalb verpflichtet, die Lärmgrenze lt. gültiger MFBO (Modellflugbetriebsordnung) nach Anlage N zu LBTH 67 von 82 dB einzuhalten.

Dadurch ist jedes Mitglied verpflichtet, ein aktuell gültiges Lärmmessprotokoll für jedes seiner Modelle mitzuführen.

Nach jeder Änderung am Antrieb - Motor, Auspuff, Propeller...- hat eine neuerliche Überprüfung des Lärmpegels zu erfolgen. Bei Gebrechen, die eine Erhöhung der Lautstärke zur Folge haben, ist der Flugbetrieb unverzüglich einzustellen.

Wird ein bereits gemessenes Modell subjektiv als zu laut befunden, so kann auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern eine Neuvermessung beantragt werden.

5. VERANTWORTUNG

Jedes Mitglied ist für sein Handeln auf dem Fluggelände selbst verantwortlich.

Die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten für Kinder und Jugendliche gilt auch - und besonders - während des Aufenthaltes auf dem Vereinsgelände sowie bei Veranstaltungen.

Der Betrieb eines Flugmodells darf nur nach den Regeln der gültigen MFBO durchgeführt werden.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, eine gültige Versicherung abzuschließen.

Für verursachte Schäden hat der Pilot (bzw. dessen Versicherung) selbst aufzukommen.

Es können keine Schadenersatzansprüche an den Verein gestellt werden.

Das Fliegen über Personen ist verboten.

Der Bereich der Start- und Landebahn gilt als Sicherheitszone und ist generell von stationärem Flugbetrieb – Helikopter im Schwebeflug, Hoovern etc. - freizuhalten.

Das Mitglied darf weder andere Mitglieder, noch Außenstehende (Zuschauer) durch gewagte Flugmanöver gefährden.

6. PLATZORDNUNG

Jedes Mitglied ist verpflichtet, folgende Platzordnung einzuhalten:

  • Sauberhalten des Fluggeländes
  • Befahren des Flugplatzes mit KFZ verboten
  • Das Betreten der umliegenden Felder nur im Fall von Außenlandungen, dann auch nur im unbedingt notwendigen Ausmaß.
  • Abgestürzte Modelle, die nicht aufgefunden werden, müssen dem Vorstand gemeldet werden.
  • Probleme und Beschwerden seitens Grundstückseigentümer oder Pächter, sowie Anrainern und Jägerschaft sind unverzüglich der Vereinsleitung mit NAME des Beschwerdeführers und ART der Beschwerde zu melden, um durch Kontaktaufnahme einer Lösung zugeführt werden zu können.

7. FLUGBETRIEB

7.1 Frequenzkontrolle

  • Jedes Mitglied hat sich vor Inbetriebnahme seines Senders davon zu überzeugen, dass die eigene Frequenz noch nicht belegt ist, um keine Unfälle durch Doppelbelegung eines Kanals zu verursachen
  • Jeder Sender (ausgenommen 2.4Ghz) muss einen deutlichen Hinweis auf die in Betrieb befindliche Frequenz aufweisen.

7.2 Flugraum

Laut aufgeführten Koordinaten in der aktuellen, gültigen MFBO.

Die Kontrolle des Flugraumes erfolgt durch die Mitglieder selbst.

Bei wiederholten Übertretungen kann der Vorstand dem Piloten ein Flugverbot auf bestimmte Zeit erteilen.

7.3 Flugzeiten

Es gilt folgende Flugzeiten einzuhalten:

  • Montag bis Sonntag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
  • Sonntag ist der Flugbetrieb mit Verbrennerbetriebenen Modellen nicht gestattet. Ebenso dürfen Modelle über 75dB nicht in Betrieb genommen werden. Lärmintensive Antriebe wie Impeller, Druckpropeller oder Hotliner sind nicht erlaubt.
  • Generell gilt an Wochenenden und Feiertagen durch moderaten Flugstil die Lärmemission möglichst niedrig zu halten.

7.4 Hubschrauber / Copter

Hubschrauber- Copterflüge sind so durchzuführen, dass sie den Flugbetrieb nicht behindern.

 

8. GASTFLIEGER

Jedes ordentliche Mitglied darf einen nicht vereinsangehörigen Piloten zum Fliegen einladen, ist aber dafür verantwortlich, dass der Gastpilot die auf diesem Flugplatz bestehenden Bestimmungen (MFBO) für den Flugbetrieb einhält.

Ein Verstoß gegen diesen Punkt fällt auf den Gastgeber mit allen Konsequenzen zurück.

9. Speicherung personenbezogener Daten

1. Zur Vereinfachung der Vereinsverwaltung können folgende Daten der Mitglieder gespeichert werden:

o Name

o Geburtsdatum

o Anschrift

o Rufnummer, E-Mail

o geleistete Beiträge

o Dauer der Mitgliedschaft (Ein- und Austritts- bzw. Ausschlussdatum)

o Versicherung

o Kenntnisnachweis, Registrierung / Gültigkeit

Jedes Mitglied erklärt sich mit der Speicherung dieser Daten einverstanden.

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

10. AUSSCHLUSS

Der Verein behält sich das Recht vor, Mitglieder, welche wiederholt grob gegen die Vereinsordnung verstoßen, mit sofortiger Wirkung vom Verein auszuschließen.

Sollte einem Mitglied vereinsschädigendes Verhalten nach innen oder außen nachgewiesen werden, so wird dieses mit einem sofortigen Ausschluss geahndet.