EU-VO 2019 / 947 in Kraft
Mit 31.12.2020 trat die Durchführungsverordnung EU-VO 2019/947 (vulgo Drohnenverordung) für unbemannte Luftfahrzeuge (UA) in Kraft.
Damit werden auch die nationalen gesetzlichen Regelungen zu dieser Verordnung für den Modellflug verbindlich.
Zuständig für die Registrierung und den Kompetenznachweis ist die Austro Control GmbH. Fragen sind deshalb ausschließlich an
Die genauen Bedingungen, was das nun für jeden Piloten bzw. Betreiber eines UAs bedeutet, könnt ihr hier nachlesen. Grundsätzlich sind das die Registrierungspflicht, die Kennzeichnungspflicht und der Kompetenznachweis.
Das bedeutet für jeden aktiven Piloten unseres Vereines, sich selber darum zu kümmern, dass alle 3 Punkte in Eigenverantwortung umzusetzen sind!