EU-VO 2019 / 947 in Kraft

Dronespace.atMit 31.12.2020 trat die Durchführungsverordnung EU-VO 2019/947 (vulgo Drohnenverordung) für unbemannte Luftfahrzeuge (UA) in Kraft.

Damit werden auch die nationalen gesetzlichen Regelungen zu dieser Verordnung für den Modellflug verbindlich.

Zuständig für die Registrierung und den Kompetenznachweis ist die Austro Control GmbH. Fragen sind deshalb ausschließlich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu richten. Telefonisch wäre das unter +43 (0)51703 7111. Nur aktive Piloten müssen sich registrieren und benötigen einen Kompetenznachweis; d.h. unterstützende Mitglieder oder Mitglieder, die den Flugsport nicht mehr ausüben, sind von der Registrierungspflicht und vom Kompetenznachweis ausgenommen.

Die genauen Bedingungen, was das nun für jeden Piloten bzw. Betreiber eines UAs bedeutet, könnt ihr hier nachlesen. Grundsätzlich sind das die Registrierungspflicht, die Kennzeichnungspflicht und der Kompetenznachweis.

Das bedeutet für jeden aktiven Piloten unseres Vereines, sich selber darum zu kümmern, dass alle 3 Punkte in Eigenverantwortung umzusetzen sind!

20201229_EU_VO_947_Zusammenfassung