Beitrittserklärung
Hier kannst du unsere Beitrittserklärung downloaden. Die Vereinsordnung ist hier einzusehen. Fülle die Beitrittserklärung aus und bringe diese einem Vereinsmitglied persönlich vorbei oder schaue zu uns auf den Flugplatz und gib diese dort einem Mitglied ab. Minderjährige und Studierende nehmen bitte diese Beitrittserklärung. Natürlich kannst du uns auch persönlich kontaktieren.
Der MITGLIEDSBEITRAG beträgt jährlich € 25,-
zuzüglich der Instandhaltungsgebühr von € 55.- für die Flugpiste.
und wird in Folge bei der jährlichen Hauptversammlung Anfang des lfd. Jahres eingehoben.
Die Einschreibgebühr beträgt einmalig 40.-. Dafür bekommst du auch unser Willkommenspaket.
Beitrittserklärung_Volljährig_2022
MBY Vereinsordnung
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Die MFBO (Modellflugplatzbetriebsordnung) ist zwingend einzuhalten und die aktuell gültigen Dokumente sind am Flugplatz mitzuführen!
Dieses sind: die MFBO sowie die Erstflug Checkliste des MBY der Flugmodelle, die betrieben werden. Ebenso ist das Flugbuch (online oder per Liste) zu führen!
Vereinsordnung
1. MITGLIEDSBEITRAG
1.1 ordentliche Mitglieder
Der Mitgliedsbeitrag für Erwachsene beträgt € 25,- im Jahr.
Für Flieger addiert sich dazu der Instandhaltungsbeitrag von € 55,- / Jahr
Bei Neuzugang nach dem 1. August des laufenden Jahres reduzieren sich oben angeführte Beträge um die Hälfte.
Lehrlinge, Zivil- oder Präsenzdiener sowie Studenten (Ausweis) über 18 erhalten eine Ermäßigung von 50%.
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beträgt der Jahresbeitrag incl. Flugplatzbenützung € 20,-
Jedes Neumitglied bezahlt außerdem eine Beitrittsgebühr von € 40.-
Selbiges gilt bei Wiedereintritt bereits ausgeschiedener Mitglieder.
Mitgliedsbeiträge
- werden vom Kassier bei der Jahreshauptversammlung eingehoben,
- sind bei Abwesenheit spätestens innerhalb eines Monats zu entrichten oder auf das Vereinskonto AT84 3202 5000 0033 2320 zu überweisen.
1.2 unterstützende Mitglieder
Sind ohne Stimmrecht, die Höhe des gespendeten Beitrages ist variabel und obliegt den Möglichkeiten des Spenders.
Unterstützende Mitglieder werden in geeigneter Form von Vereinsaktivitäten in Kenntnis gesetzt und sind herzlich dazu eingeladen.
2. PFLICHTEN DER ORDENTLICHEN MITGLIEDER
2.1 Instandhaltung des Fluggeländes
Jedes ordentliche Mitglied verpflichtet sich grundsätzlich an der Instandhaltung des Vereinsgeländes mitzuwirken, damit ein reibungsloser Flugbetrieb aufrechterhalten werden kann.
2.2 Unterstützen vereinsinterner Aktivitäten
Jedes Mitglied wird im Interesse des Vereins ersucht - nach Möglichkeit - bei der Durchführung von Vereinsaktivitäten mitzuhelfen.
3. MITGLIEDERSTATUS
Der Status der Mitgliedschaft definiert sich nach dem Lebensalter,
M für Volljährige Mitglieder ab dem vollendeten 18 LJ
K für minderjährig bis zum vollendeten 18 LJ
(Minderjährige Mitglieder sind ab dem 16. LJ bei Vereinsversammlungen stimmberechtigt)
E für 50% Ermäßigung (Ausbildung, Präsenz- oder Zivildienst, Studium)
sowie durch Art der Aktivität im Verein wie:
F für Flieger (Benützung des Fluggeländes)
U für Unterstützendes Mitglied
4. LAUTSTÄRKE
Es liegt in unserem eigenen Interesse, die Lärmbelastung der Umwelt so gering wie möglich zu halten. Wir sind deshalb verpflichtet, die Lärmgrenze lt. gültiger MFBO (Modellflugbetriebsordnung) nach Anlage N zu LBTH 67 von 82 dB einzuhalten.
Dadurch ist jedes Mitglied verpflichtet, ein aktuell gültiges Lärmmessprotokoll für jedes seiner Modelle mitzuführen.
Nach jeder Änderung am Antrieb - Motor, Auspuff, Propeller...- hat eine neuerliche Überprüfung des Lärmpegels zu erfolgen. Bei Gebrechen, die eine Erhöhung der Lautstärke zur Folge haben, ist der Flugbetrieb unverzüglich einzustellen.
Wird ein bereits gemessenes Modell subjektiv als zu laut befunden, so kann auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern eine Neuvermessung beantragt werden.
5. VERANTWORTUNG
Jedes Mitglied ist für sein Handeln auf dem Fluggelände selbst verantwortlich.
Die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten für Kinder und Jugendliche gilt auch - und besonders - während des Aufenthaltes auf dem Vereinsgelände sowie bei Veranstaltungen.
Der Betrieb eines Flugmodells darf nur nach den Regeln der gültigen MFBO durchgeführt werden.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, eine gültige Versicherung abzuschließen.
Für verursachte Schäden hat der Pilot (bzw. dessen Versicherung) selbst aufzukommen.
Es können keine Schadenersatzansprüche an den Verein gestellt werden.
Das Fliegen über Personen ist verboten.
Der Bereich der Start- und Landebahn gilt als Sicherheitszone und ist generell von stationärem Flugbetrieb – Helikopter im Schwebeflug, Hoovern etc. - freizuhalten.
Das Mitglied darf weder andere Mitglieder, noch Außenstehende (Zuschauer) durch gewagte Flugmanöver gefährden.
6. PLATZORDNUNG
Jedes Mitglied ist verpflichtet, folgende Platzordnung einzuhalten:
- Sauberhalten des Fluggeländes
- Befahren des Flugplatzes mit KFZ verboten
- Das Betreten der umliegenden Felder nur im Fall von Außenlandungen, dann auch nur im unbedingt notwendigen Ausmaß.
- Abgestürzte Modelle, die nicht aufgefunden werden, müssen dem Vorstand gemeldet werden.
- Probleme und Beschwerden seitens Grundstückseigentümer oder Pächter, sowie Anrainern und Jägerschaft sind unverzüglich der Vereinsleitung mit NAME des Beschwerdeführers und ART der Beschwerde zu melden, um durch Kontaktaufnahme einer Lösung zugeführt werden zu können.
7. FLUGBETRIEB
7.1 Frequenzkontrolle
- Jedes Mitglied hat sich vor Inbetriebnahme seines Senders davon zu überzeugen, dass die eigene Frequenz noch nicht belegt ist, um keine Unfälle durch Doppelbelegung eines Kanals zu verursachen
- Jeder Sender (ausgenommen 2.4Ghz) muss einen deutlichen Hinweis auf die in Betrieb befindliche Frequenz aufweisen.
7.2 Flugraum
Laut aufgeführten Koordinaten in der aktuellen, gültigen MFBO.
Die Kontrolle des Flugraumes erfolgt durch die Mitglieder selbst.
Bei wiederholten Übertretungen kann der Vorstand dem Piloten ein Flugverbot auf bestimmte Zeit erteilen.
7.3 Flugzeiten
Es gilt folgende Flugzeiten einzuhalten:
- Montag bis Sonntag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
- Sonntag ist der Flugbetrieb mit Verbrennerbetriebenen Modellen nicht gestattet. Ebenso dürfen Modelle über 75dB nicht in Betrieb genommen werden. Lärmintensive Antriebe wie Impeller, Druckpropeller oder Hotliner sind nicht erlaubt.
- Generell gilt an Wochenenden und Feiertagen durch moderaten Flugstil die Lärmemission möglichst niedrig zu halten.
7.4 Hubschrauber / Copter
Hubschrauber- Copterflüge sind so durchzuführen, dass sie den Flugbetrieb nicht behindern.
8. GASTFLIEGER
Jedes ordentliche Mitglied darf einen nicht vereinsangehörigen Piloten zum Fliegen einladen, ist aber dafür verantwortlich, dass der Gastpilot die auf diesem Flugplatz bestehenden Bestimmungen (MFBO) für den Flugbetrieb einhält.
Ein Verstoß gegen diesen Punkt fällt auf den Gastgeber mit allen Konsequenzen zurück.
9. Speicherung personenbezogener Daten
1. Zur Vereinfachung der Vereinsverwaltung können folgende Daten der Mitglieder gespeichert werden:
o Name
o Geburtsdatum
o Anschrift
o Rufnummer, E-Mail
o geleistete Beiträge
o Dauer der Mitgliedschaft (Ein- und Austritts- bzw. Ausschlussdatum)
o Versicherung
o Kenntnisnachweis, Registrierung / Gültigkeit
Jedes Mitglied erklärt sich mit der Speicherung dieser Daten einverstanden.
Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
10. AUSSCHLUSS
Der Verein behält sich das Recht vor, Mitglieder, welche wiederholt grob gegen die Vereinsordnung verstoßen, mit sofortiger Wirkung vom Verein auszuschließen.
Sollte einem Mitglied vereinsschädigendes Verhalten nach innen oder außen nachgewiesen werden, so wird dieses mit einem sofortigen Ausschluss geahndet.
Mitglied beim MBY werden
Wenn du Interesse am Bauen oder Betreiben von Modellen der Kategorien Boote, Auto oder Flugmodelle hast und du dein Interesse zum Hobby machen willst, dann kannst du bei uns Mitglied werden.
Als aktives Mitglied des MBY - Modellbau Ybbs kommst du in den Genuss, dass dich die Vereinskollegen unterstützen und dir hilfreich zur Seite stehen. Weiters kannst du an allen Aktivitäten des MBY teilnehmen.
Als unterstützendes Mitglied des MBY - Modellbau Ybbs kannst du an unseren öffentlichen Aktivitäten wie Sommerfest oder Jahresabschluß teilnehmen.
Bitte nimm mit uns Kontakt auf - wir besprechen anschließend das weitere. Oder schreibe uns eine Nachricht.
Anfahrtsplan zum Fluggelände
Unser Fluggelände befindet sich in der Nähe von Mitterburg/Ybbs a.d.Donau.
Nachfolgend die Anfahrtspläne und die Beschreibung.
Autobahn A1 - Abfahrt Amstetten Ost - Richtung Osten nach Neumarkt a. d. Ybbs - bei der Kirche links abbiegen - unter der Westbahn durch nach Karlsbach - vorbei am Freizeitzentrum - vorbei an der Gasverteilstation - 100m vor Kreuzung (bei Karlsbach) nach rechts abbiegen - vor Brücke wieder rechts abbiegen - 1000 Meter dem Bach entlang - ready for take off!

Plan zum Ausdrucken
Ein weiterer Weg über die B1 von A1 Abfahrt Ybbs
Plan zum Ausdrucken
Google Maps Anfahrtsplan
Lageplan unseres Fluggebietes lt. BEV "AMap Fly 5.0":

(für große Ansicht drauf klicken)
Unser Flugplatz gesehen bei Bing Maps:
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