MODELLBAU MIT FREUNDEN

Beitrag in Überarbeitung!

MFBO ist einzuhalten!

 

Aktuelle Vereinsordnung

Hier findest du unsere dzt. gültige Vereinsordnung.

Vereinsordnung

1. MITGLIEDSBEITRAG

1.1 ordentliche Mitglieder

Der Mitgliedsbeitrag für Erwachsene beträgt € 25,- im Jahr.

Für Flieger addiert sich dazu der Instandhaltungsbeitrag von € 55,-/Jahr

Bei Neuzugang nach dem 1. August des laufenden Jahres reduzieren sich oben angeführte Beträge um die Hälfte,

Lehrlinge, Zivil- oder Präsenzdiener sowie Studenten (Ausweis) über 18 erhalten eine Ermäßigung von 50%

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beträgt der Jahresbeitrag incl. Flugplatzbenützung €20,-

Jedes Neumitglied bezahlt außerdem eine Beitrittsgebühr von € 40.-

Selbiges gilt bei Wiedereintritt bereits ausgeschiedener Mitglieder.

Mitgliedsbeiträge

• werden vom Kassier bei der Jahreshauptversammlung eingehoben,

• sind bei Abwesenheit spätestens innerhalb eines Monats zu entrichten oder auf das Vereinskonto zu überweisen.

1.2 unterstützende Mitglieder

Sind ohne Stimmrecht, die Höhe des gespendeten Beitrages ist variabel und obliegt den Möglichkeiten des Spenders.

Unterstützende Mitglieder werden in geeigneter Form von Vereinsaktivitäten in Kenntnis gesetzt und sind herzlich dazu eingeladen.

2. PFLICHTEN DER ORDENTLICHEN MITGLIEDER

2.1 Instandhaltung des Fluggeländes

Jedes ordentliche Mitglied verpflichtet sich grundsätzlich an der Instandhaltung des Vereinsgeländes mitzuwirken, damit ein reibungsloser Flug- oder Buggybetrieb aufrechterhalten werden kann.

2.2 Unterstützen vereinsinterner Aktivitäten

Jedes Mitglied wird im Interesse des Vereins ersucht - nach Möglichkeit - bei der Durchführung von Vereinsaktivitäten mitzuhelfen.

3. MITGLIEDERSTATUS

Der Status der Mitgliedschaft definiert sich nach dem Lebensalter,

V für Volljährig ab dem vollendeten 18 LJ

M für minderjährig bis zum vollendeten 18 LJ
(Minderjährige Mitglieder sind ab dem 16. LJ bei Vereinsversammlungen stimmberechtigt)

E für 50% Ermäßigung (Ausbildung, Präsenz-oder Zivildienst, Studium)

sowie durch Art der Aktivität im Verein wie:

F für Flieger (Benützung des Fluggeländes)

A für Autofahrer

U für Unterstützendes Mitglied

4. LAUTSTÄRKE

Es liegt in unserem eigenen Interesse, die Lärmbelastung der Umwelt so gering wie möglich zu halten. Wir sind deshalb bestrebt, die selbst gesetzte Lärmgrenze von 83 dB möglichst einzuhalten.

Des Weiteren ist der Flugstil derart zu wählen, dass durch Lärmemission keine Belästigung von Anrainern erfolgt.

Jedes Mitglied hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Lautstärke seines Flugmodelles gemessen wird.

Nach jeder Änderung am Antrieb - Motor, Auspuff, Propeller...- hat eine neuerliche Überprüfung des Lärmpegels zu erfolgen. Bei Gebrechen, die eine Erhöhung der Lautstärke zur Folge haben, ist der Flugbetrieb unverzüglich einzustellen.

Wird ein bereits gemessenes Modell subjektiv als zu laut befunden, so kann auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern eine Neuvermessung beantragt werden.

5. VERANTWORTUNG

Jedes Mitglied ist für sein Handeln auf dem Fluggelände selbst verantwortlich.

Die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten für Kinder und Jugendliche gilt auch - und besonders - während des Aufenthaltes auf dem Vereinsgelände sowie bei Veranstaltungen.

Jedes Mitglied hat für eine geeignete Versicherung selbst Sorge zu tragen.

Für verursachte Schäden hat der Pilot (bzw. dessen Versicherung) selbst aufzukommen.

Es können keine Schadenersatzansprüche an den Verein gestellt werden.

Das Fliegen über Personen ist grundsätzlich verboten.

Der Bereich der Start- und Landebahn gilt als Sicherheitszone und ist generell von stationärem Flugbetrieb – Helikopter im Schwebeflug, hoovern etc. - freizuhalten.

Das Mitglied darf weder andere Mitglieder, noch Außenstehende (Zuschauer) durch gewagte Flugmanöver gefährden.

Jedes Flugmodell eines Anfängerpiloten soll vor dem Erstflug von einem fachkundigen Mitglied auf Funktionalität überprüft werden. Mitglieder, welche sich noch im Anfängerstatus (- bestimmt die Vereinsleitung) befinden, dürfen ihr Modell nicht ohne Aufsicht eines erfahrenen Piloten fliegen.

Als Ansprechperson bietet sich der im Verein tätige Jugendreferent oder ein Vorstandsmitglied an.

6. PLATZORDNUNG

Jedes Mitglied ist verpflichtet, folgende Platzordnung einzuhalten:

• Sauberhalten des Fluggeländes

• Befahren des Flugplatzes mit KFZ verboten

• Das Betreten der umliegenden Felder nur im Fall von Außenlandungen, dann auch nur im unbedingt notwendigen Ausmaß.

• Abgestürzte Modelle, die nicht aufgefunden werden, müssen dem Vorstand gemeldet werden.

• Probleme und Beschwerden seitens Grundstückseigentümern oder Pächtern, sowie Anrainern und Jägerschaft sind unverzüglich der Vereinsleitung mit NAME des Beschwerdeführers und ART der Beschwerde zu melden, um durch Kontaktaufnahme einer Lösung zugeführt werden zu können.

7. FLUGBETRIEB

7.1 Frequenzkontrolle

• Jedes Mitglied hat sich vor Inbetriebnahme seines Senders davon zu überzeugen, dass die eigene Frequenz noch nicht belegt ist, um keine Unfälle durch Doppelbelegung eines Kanals zu verursachen

• Jede belegte Frequenz , ausgenommen 2,4 GHz ist auf der, auf dem Flugplatz angebrachten Frequenztafel, mittels der dafür vorgesehenen Marke auszuweisen.

• Jeder Sender muss einen deutlichen Hinweis auf die in Betrieb befindliche Frequenz aufweisen.

7.2 Flugraum

Östliche Grenze: Straße nach Mitterburg

Südliche Grenze: Güterweg

Westliche Grenze: Hochspannungsleitung

Der Bereich der Start- und Landebahn gilt als Sicherheitszone und ist generell von

stationärem Flugbetrieb – Helikopter im Schwebeflug, hoovern etc. - freizuhalten.

Die Kontrolle des Flugraumes erfolgt durch die Mitglieder selbst.

Bei wiederholten Übertretungen kann der Vorstand dem Piloten ein Flugverbot auf bestimmte Zeit erteilen.

7.3 Flugzeiten

Es gilt folgende Flugzeiten einzuhalten:

• Montag bis Sonntag von 09:00 Uhr bis Sonnenuntergang

• Samstag und Sonntag von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr ist der Flugbetrieb mit lärmintensiven Antrieben einzustellen ( Mittagspause).

• Generell gilt an Wochenenden und Feiertagen durch moderaten Flugstil die Lärmemission möglichst niedrig zu halten

8. BUGGYBAHN

• Grundsätzlich ist nur der Betrieb von Elektrofahrzeugen im Frequenzband 27MHz, 40Mhz oder 2,4GHz gestattet.

RC-Cars mit Verbrennungsmotoren dürfen nur im Ausnahmefall (durch den Vorstand festgelegt) betrieben werden.

• Jeder Buggyfahrer hat sich vor Inbetriebnahme seines Senders davon zu überzeugen, dass die eigene Frequenz noch nicht belegt ist, um keine Unfälle durch Doppelbelegung eines Kanals zu verursachen.

• Der für die Buggyfahrer errichtete Fahrerstand ist ausnahmslos zu benutzen, um eine Gefährdung durch die Straße oder den Flugbetrieb oder Behinderung des Straßenverkehrs auszuschließen.

• Findet kein Flugbetrieb statt, ist uneingeschränktes Buggyfahren für Mitglieder des Modellbau Ybbs gestattet.

• Herrscht Flugbetrieb, hat dieser aus Gründen der Sicherheit Vorrang.

Das Betreten der Buggybahn oder des Flugfeldes ist in dieser Zeit untersagt.

• Ausnahme - Streckenposten:

Eine Person wird bestimmt, welche die Aufgabe des Streckenpostens einnimmt, um umgekippte Fahrzeuge wieder aufzustellen.

• Der Streckenposten hat dies stets mit Achtsamkeit auf mögliche herannahende Flugmodelle zu erledigen und sich nur so lange wie unbedingt notwendig auf der Buggybahn aufzuhalten.

• Flugpiloten haben einen auf der Piste befindlichen Streckenposten durch Zuruf "Start" oder "Landung" zu informieren, um den Gefahrenbereich zu verlassen.

9. GASTFLIEGER

Jedes ordentliche Mitglied darf einen nicht vereinsangehörigen Piloten zum Fliegen einladen, ist aber dafür verantwortlich, dass der Gastpilot die auf diesem Flugplatz bestehenden Bestimmungen für den Flugbetrieb einhält.

Ein Verstoß gegen diesen Punkt fällt auf den Gastgeber mit allen Konsequenzen zurück.

Die Platzmiete beträgt € 5,- für Gäste pro Tag.

Bei Einladungen auf Gegenseitigkeit (Kontakte mit anderen Vereinen) wird keine Gebühr eingehoben.

Hubschrauberflüge sind so durchzuführen, dass sie den Flugbetrieb nicht behindern.

10. Speicherung personenbezogener Daten

1. Zur Vereinfachung der Vereinsverwaltung können folgende Daten der Mitglieder gespeichert werden:

o Name

o Geburtsdatum

o Anschrift

o Rufnummer, E-Mail

o geleistete Beiträge

o Dauer der Mitgliedschaft (Ein- und Austritts- bzw. Ausschlussdatum)

Jedes Mitglied erklärt sich mit der Speicherung dieser Daten einverstanden.

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

11. AUSSCHLUSS

Der Verein behält sich das Recht vor, Mitglieder, welche wiederholt grob gegen die Vereinsordnung verstoßen, mit sofortiger Wirkung vom Verein auszuschließen.

Sollte einem Mitglied vereinsschädigendes Verhalten nach innen oder außen nachgewiesen werden, so wird dieses mit einem sofortigen Ausschluss geahndet.

Kontaktdaten

MBY - MODELLBAU YBBS
Mobil: +43 (0) 699/12766414
Mail:
Mittels Kontaktformular
Website: www.modellbauybbs.at
Vereinsregister Nr: 592461752

Unsere Website wird überprüft von

 wird überprüft von der Initiative-S

Disclaimer

Alle Bilder dieser Website unterliegen dem Copyright
von MBY - Modellbau Ybbs. Unerlaubte Vervielfältigung ist untersagt. Für Verwendungsanfragen wenden Sie sich bitte an  MBY - Modellbau Ybbs.

Über uns